Was Sie zur Winterdienst-Pflicht wissen müssen

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Winterdienst-Pflicht in Recklinghausen – Infos für Eigentümer:innen

In der kalten Jahreszeit sind Grundstückseigentümer:innen in Recklinghausen gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Zufahrten und Zugänge rund um das Grundstück sicher und rutschfrei zu halten.

Was viele nicht wissen: Die Räum- und Streupflicht beginnt bereits in den frühen Morgenstunden. Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern, Haftungsrisiken und möglichen Versicherungsverlusten rechnen.

✅ Das sollten Eigentümer:innen in Recklinghausen beachten:
🕒 Räumzeiten einhalten:
Werktags: Räumen und Streuen bis spätestens 7:00 Uhr
Wochenenden & Feiertage: bis 9:00 Uhr
📏 Mindestbreite gewährleisten:
Gehwege müssen mindestens 1,50 Meter breit von Eis und Schnee freigehalten werden.
🌱 Umweltschonend streuen:
Verwenden Sie Sand oder Splitt statt aggressivem Streusalz – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Grünanlagen und Baumscheiben.
🚫 Schnee richtig lagern:
Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden.
Lagern Sie ihn am Rand des eigenen Grundstücks, ohne die Verkehrsführung zu behindern.
📄 Übertragbarkeit der Winterdienstpflicht:
Bei vermieteten Immobilien kann die Winterdienstpflicht per schriftlichem Mietvertrag an Mieter:innen übertragen werden.

💡 Tipp:
Wer den Winterdienst nicht selbst leisten möchte, kann auf einen professionellen Winterdienst in Recklinghausen zurückgreifen – für rechtskonforme, sichere Flächen bei jedem Wetter.

Winterdienstpflicht in Recklinghausen
Winterdienstpflicht in Recklinghausen

Winterdienst-Pflicht in Recklinghausen für Eigentümer

Die Stadt Recklinghausen verpflichtet private Grundstückseigentümer:innen, in den Wintermonaten für sichere und begehbare Gehwege sowie Zufahrten rund um ihre Immobilie zu sorgen.

Diese Pflicht dient nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern bewahrt Sie auch vor rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Risiken.

Ein zuverlässiger Winterdienst in Recklinghausen unterstützt Sie dabei, sämtliche gesetzlichen Vorgaben pünktlich, gründlich und umweltfreundlich zu erfüllen – für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit in der kalten Jahreszeit.

  • Schnee muss von Gehwegen und Straßen geräumt werden
  • Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss der Winterdienst durchgeführt werden.
  • Die Sicherheit im Verkehr muss sichergestellt werden.
  • Die Pflicht zum Winterdienst gilt für Privat & Gewerbe

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Winterdienstpflicht in Recklinghausen – Das droht bei Vernachlässigung

Wer die gesetzliche Räum- und Streupflicht in Recklinghausen nicht beachtet, geht erhebliche Risiken ein – sowohl rechtlich als auch finanziell:

❌ Bußgelder:
Das Ordnungsamt kann bei Verstößen gegen die städtische Satzung empfindliche Geldstrafen verhängen.
❌ Haftung bei Unfällen:
Kommt es zu einem Sturz auf nicht geräumten Flächen, haften Eigentümer:innen häufig vollständig für entstandene Personen- und Sachschäden.
❌ Verlust des Versicherungsschutzes:
Viele Versicherungen verweigern Leistungen, wenn keine lückenlose Dokumentation der Räum- und Streumaßnahmen vorliegt.
❌ Rechtsstreitigkeiten:
Geschädigte haben das Recht, Schadensersatzforderungen und Klagen einzureichen – mit oft kostspieligen Folgen für die Eigentümerseite.

✅ Unser Tipp für Eigentümer:innen in Recklinghausen:
Vermeiden Sie unnötige Risiken, indem Sie einen rechtssicheren Winterdienst in Recklinghausen beauftragen, der Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig und fachgerecht übernimmt.
🧤 So bleiben Ihre Flächen sicher – und Sie sind rechtlich jederzeit auf der sicheren Seite.

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